Beglaubigte Übersetzungen mit EVS Translations
Beglaubigte Übersetzungen sind schriftliche Übertragungen eines Dokuments, versehen mit einer schriftlichen Bestätigung der Übereinstimmung mit dem Original durch einen gerichtlich bestellten oder beeidigten Übersetzer. Diese Übersetzungen werden von deutschen Behörden, Gerichten, Hochschulen und ausländischen Stellen als rechtsverbindlich anerkannt, wenn die formalen Anforderungen erfüllt sind.
Rechtliche Grundlagen und Anerkennung beglaubigter Übersetzungen
In Deutschland erfolgt die Bestellung von beeidigten Übersetzern durch die jeweiligen Landgerichte; die Bestellung und Vereidigung begründen die amtliche Befugnis zur Erstellung beglaubigter Übersetzungen. Eine beglaubigte Übersetzung bestätigt die inhaltliche Richtigkeit, sie ersetzt jedoch nicht eine notarielle Beglaubigung einer Unterschrift. Für die Verwendung im Ausland gelten zusätzliche Regeln: bei Staaten, die das Haager Übereinkommen von 1961 unterzeichnet haben, ist häufig eine Apostille nötig. Für Staaten ohne Apostille-Praxis ist eine konsularische Legalisation erforderlich. Elektronische Nachweise unterliegen seit 2018 der eIDAS-Verordnung in der EU; elektronische Bestätigungen und Fernleistungen werden zunehmend akzeptiert, erfordern aber spezifische Formate und Sicherheitslevel.
Unterschiede: Beglaubigung, notarielle Beglaubigung und Beeidigung

Eine beglaubigte Übersetzung dokumentiert die Übereinstimmung mit dem Originaltext und enthält Stempel, Unterschrift und Datum des Übersetzers. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt dagegen die Echtheit einer Unterschrift oder Kopie durch einen Notar. Die Beeidigung ist die formale Vereidigung eines Übersetzers durch ein Gericht, die ihn zur Erstellung amtlich anerkannter Übersetzungen berechtigt. Behörden verlangen explizit, welche Form vorgelegt werden muss; beispielsweise fordern Standesämter oft die Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer, während manche private Institutionen eine einfache Übersetzung akzeptieren.
Welche Dokumente benötigen eine beglaubigte Übersetzung?
Behörden, Gerichte, Universitäten und Arbeitgeber fordern beglaubigte Übersetzungen für:
- Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
- Schul- und Hochschulzeugnisse inklusive Notenspiegel
- Strafregisterauszüge und polizeiliche Führungszeugnisse
- Gerichtliche Entscheidungen und notarielle Urkunden
- Arbeitsverträge und Beurkundungen für Einwanderungsbehörden
Vor Einreichung sind oft das Originaldokument oder eine amtlich beglaubigte Kopie erforderlich. Zertifizierte digitale Kopien werden akzeptiert, wenn sie mit qualifizierten elektronischen Signaturen versehen sind.
Vorlagen mit Preisen und Lieferzeiten für Deutschland, exemplarische Sprachkombinationen und Prioritätsoptionen sind hier zur besseren Orientierung aufgeführt:
| Leistung | Sprachkombination | Preisrahmen (EUR) | Standard Dauer | Express Dauer |
|---|---|---|---|---|
| Urkundenübersetzung einfache Sprache | Englisch → Deutsch | 45–90 | 2–4 Werktage | 24–48 Stunden |
| Hochschulzeugnis mit Fachterminologie | Russisch → Deutsch | 90–180 | 3–6 Werktage | 48–72 Stunden |
| Gerichtsurteil mit Beglaubigung | Französisch → Deutsch | 120–250 | 4–7 Werktage | 72 Stunden |
| Paketangebot mehrere Dokumente | Spanisch → Deutsch | 150–400 | 5–8 Werktage | auf Anfrage |
| eIDAS-konforme elektronische Lieferung | Diverse | 60–200 | 2–5 Werktage | 24 Stunden |
Die genannten Preise sind Orientierungswerte und variieren je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und benötigten Beglaubigungen.
Qualifikation und Ablauf bei EVS Translations
EVS Translations arbeitet ausschließlich mit vereidigten und prüfbaren Übersetzern. Zulassungskriterien umfassen gerichtliche Bestellung, fachliche Nachweise in juristischen oder technischen Bereichen und regelmäßige Qualitätsprüfungen. Der typische Ablauf lautet:
- Angebotsanforderung mit Angabe des Dokuments und des Verwendungszwecks
- Prüfung der Erfordernisse: Apostille, Konsularlegalisation oder einfache Beglaubigung
- Übersetzung durch qualifizierten Spezialisten
- Revision durch zweiten Übersetzer und formale Ausstellung der Beglaubigung
- Lieferung in gewünschtem Format, auf Wunsch mit beglaubigter Kopie des Originals
Vertraulichkeit wird durch Verschlüsselung bei Übertragung und strenge Zugriffskontrollen gewährleistet. Datenschutz gilt nach DSGVO; Aufbewahrungsfristen und Löschroutinen werden transparent kommuniziert. Qualitätssicherung umfasst sprachliche Revision, Terminologieprüfung und Ausstellung eines Zertifikats zur Nachverfolgbarkeit.
Elektronische Beglaubigungen, Apostille und Legalisierung
Die eIDAS-Verordnung ermöglicht qualifizierte elektronische Signaturen in der EU. EVS bietet elektronische Zustellungen mit qualifizierten Signaturen an, sofern die empfangende Stelle diese akzeptiert. Für Auslandseinsatz werden Apostillen von zuständigen Landesbehörden organisiert. Bei Staaten ohne Apostille wird die konsularische Legalisation vorbereitet und begleitet.
Branchenlösungen, Fehlervermeidung, Referenzen und Auftrag

Spezielle Angebote existieren für Behörden, Justiz, Bildungswesen, Personalabteilungen und private Zwecke. Häufige Fehler sind unvollständige Originale, fehlende Stempel, falsche Ausstellungsdaten und ungeeignete Formate. EVS vermeidet diese Fehler durch Vorabprüfung und Checklisten. Referenzen aus den letzten drei Jahren belegen Kooperationen mit deutschen Landesämtern, Hochschulen in Berlin und Münchner Gerichten. Kunden können Aufträge online hochladen, per verschlüsselter E‑Mail senden oder persönlich vorbeibringen. Zahlungsarten umfassen Überweisung, Kreditkarte und Rechnung für Geschäftskunden. Support ist werktags erreichbar; Expressservices werden gegen Aufpreis angeboten.
Kontaktinformationen sind auf der Webseite hinterlegt. Für verbindliche Angebote werden Dokumente geprüft und ein verbindlicher Preis genannt.

